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Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/2022

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Via Onlineportal „Little Bird“ oder direkt in den Einrichtungen

Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder gilt das Angebot der Kindertagespflege, in der eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Kinder betreut. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung vorrangig. Gleichfalls richtet sich das Angebot der Kindertagespflege an berufstätige Eltern über dreijähriger Kinder, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr sollten bis zum 5. November 2020 erfolgt sein. Es wird den Eltern empfohlen, die Möglichkeit der drei Betreuungsanfragen auszunutzen.

Kinder in Kindertageseinrichtungen

Am Montag, den 2. November und Dienstag, den 3. November 2020können Eltern ihre Kinder, die ab dem 1. August 2021 eine Kindertageseinrichtung in Ahaus besuchen sollen, in den jeweiligen Kindergärten anmelden. Möglich sind die Anmeldungen während der Öffnungszeiten der Einrichtungen oder nach Vereinbarung. Bei dem Anmeldegespräch sollte das zu betreuende Kind anwesend sein. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind zukünftig 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlich betreuen zu lassen. Das Kinderuntersuchungsheft (gelbes Vorsorgeheft) des Kindes ist mitzubringen. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt bei der Anmeldung noch nicht.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anmeldung für die Kindertageseinrichtung direkt und jederzeit vom Computer aus über das Online-Elternportal „LITTLE BIRD“ zu erledigen. Hier finden Sie auch Informationen über die Betreuungsanbieter, z.B. Betreuungsformen, Kontaktdaten, pädagogische Angebote und Aktivitäten. Es sind maximal 3 aktive Betreuungsanfragen pro Kind und Betreuungsbeginn gleichzeitig möglich. Eine genaue Beschreibung mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf der Startseite von „LITTLE BIRD“ unter www.little-bird.de/ahaus 

Folgende Tageseinrichtungen für Kinder nehmen Anmeldungen entgegen:

– Kindergarten St. Hildegard, Böcklerstr. 3, Ahaus

– Kindergarten St. Marien, Beckers Brink 10, Ahaus

– Kindergarten St. Nikolaus, Langen Kamp 3, Ahaus

– Kindergarten St. Josef, Fuistingstr. 12, Ahaus

– Familienzentrum Wittekindshof – Asternweg, Asternweg 17, Ahaus

– Familienzentrum Wittekindshof – Scheelenkamp, Scheelenkamp 4, Ahaus

– Kinderhaus Rasselbande, Wüllener Str. 105, Ahaus

– Kindertagesstätte Regenbogenland, Zum Riddebrocks Busch 10, Ahaus

– Kindertagesstätte Abenteuerland, Bahnhofstr. 93, 48683 Ahaus

– Kindertagesstätte Löwenzahn, Hof zum Ahaus 22, Ahaus

– Kindertagesstätte Villa Kunterbunt, Scharfland 1, Ahaus

– Kindertagesstätte Peanuts, von-Braun-Str. 2, Ahaus

– Montessori Kinderhaus „Die kleinen Strolche“ e.V., Wittenkamp 9, Ahaus

– Montessori Kinderhaus „Die Weltentdecker, Ikemannstraße 19, Ahaus

– Kindertagesstätte Zauberbaum, Baumschulweg 2-4, 48683 Ahaus

– Kindergarten St. Josef, Birkenstr. 16, Ahaus-Graes

– Kindergarten St. Marien, Am Burggraben 2, Ahaus-Ottenstein

– Kindergarten St. Georg, Pastorsmoote 15, Ahaus-Ottenstein

– Kindertagesstätte Burg Funkelstein, Solmsstr. 10, Ahaus-Ottenstein

– Kindergarten St. Martinus, Zur Gräfte 3, Ahaus-Wessum

– Kindergarten St. Elisabeth, Kiskamper Weg 2, Ahaus-Wessum

– Kindertagesstätte Siebenstein, Südstraße 16, Ahaus-Wessum

– Kindergarten St. Josef, Friedmate 14, Ahaus-Wüllen

– Kindergarten St. Andreas, Lange Str. 69, Ahaus-Wüllen

– Kindergarten St. Birgitta, Mörikestr. 9, Ahaus-Alstätte

– Kindergarten St. Marien, Hörstingstr. 7, Ahaus-Alstätte

– Kindertagesstätte Wilde Wiese, Hochstr. 20a, 48683 Ahaus-Alstätte

Kinder in Tagespflege

Am Mittwoch, den 4. November und Donnerstag, den 5. November 2020 oder nach gesonderter Vereinbarung können Kinder für die Tagespflege angemeldet werden. Bei der Tagespflege stehen wöchentliche Betreuungszeiten von 15, 25, 35 oder 45 Stunden zur Auswahl.

Für den Stadtkern stehen Brigitte Lammers, Tel.: 02561/72371 (erreichbar Mittwochnachmittag / Donnerstagvormittag) und für die Ortsteile Kathrin Kuiper: Tel.: 02561/72360 (erreichbar Mittwochvormittag / Donnerstagnachmittag) für Informationen und Beratung zur Verfügung.

Die Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung in Kindertagesspflege entspricht der für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Nachweis für Ganztagsplätze

Für eine Buchung von 45 Stunden wöchentlich ist ein erweiterter Nachweis erforderlich. Vor dem Hintergrund des weiterhin starken Ausbaubedarfs der Kindertagesbetreuung, dem anhaltenden Bedarfsanstieg, des Fachkräftemangels und der Neuregelungen des Kinderbildungsgesetzes seit dem 01.08.2020 muss der Bedarf für einen Ganztagsplatz mit 45 Stunden Betreuungszeit genauer nachvollzogen werden. In den Einrichtungen werden deshalb Begründungsbogen für die 45 Stunden-Buchungen und Bescheinigungsvordrucke für die Arbeitgeber, Bildungsträger etc. der Elternteile über die Arbeitszeiten, Präsenzzeiten der Bildungsmaßnahmen etc. herausgegeben, die bis zum 01.12.2020möglichst per E-Mail bei der Stadt Ahaus, Fachbereich Jugend, einzureichen sind. Die Unterlagen stehen auch über die Startseite von „LITTLE BIRD“ sowie zum Download zur Verfügung.

Kinder mit Behinderung

In fast allen Kindertageseinrichtungen in Ahaus und auch in einer Tagespflegestelle können behinderte Kinder integrativ betreut werden. In den Kindertageseinrichtungen unterstützt zusätzliches Personal die Erzieherinnen und sorgt dafür, dass die Kinder mit Handicaps die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Therapeuten möglich.

Darüber hinaus bietet die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Ahaus im Familienzentrum Wittekindshof – Asternweg und im Familienzentrum Wittekindshof – Scheelenkamp Plätze für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen nach dem Sozialgesetzbuch XII an. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung für eine heilpädagogische Gruppe nicht mittels „LITTLE BIRD“ erfolgen kann.

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