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Ahlen Osterfeuer richtig vorbereiten

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Die Fastenzeit führt direkt auf die Osterfeiertage zu. Schon jetzt gilt es einige Ratschläge zu beachten, damit das Brauchtum zu Ostern nicht zum Ärgernis für Anwohner und zur lebensbedrohenden Gefahr für Tiere wird.

So darf nämlich nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden. „Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums“, sagt Wolfgang Mächling von der städtischen Ordnungsbehörde. Diese Voraussetzung sei z.B. bei einem Kleingarten oder einem Sportverein, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang hat, gegeben. Privatpersonen ist es dagegen verboten, im eigenen Garten Brauchtumsfeuer abzubrennen. Grundsätzlich gilt: Osterfeuer müssen bei der Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden. „Bis spätestens eine Woche vor dem Abbrennen müssen wir davon wissen“, so Mächling.

Der Spaß am Osterfeuer vergeht, wenn Tiere dabei leiden müssen. Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere, Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Wolfgang Mächling warnt: „Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, sollte das Brennmaterial am Tag vor dem Abrennen noch einmal umgeschichtet werden, zugleich können dabei noch ungeeignete Stoffe aussortiert werden. Denn generell gilt: Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens drei Wochen vor Ostern begonnen werden, da das Lagern derartiger Materialien über einen längeren Zeitraum nicht nur Tiere anlockt, sondern erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt.

Schriftliche Anzeigen können ab sofort gerichtet werden an: Stadt Ahlen, Der Bürgermeister, Fachbereich 1, Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe, 59225 Ahlen. Per Fax auch an die 02382 59413 oder per E-Mail an osterfeuer@stadt.ahlen.de. Anzeigevordrucke sind auch erhältlich im Bürgerservice des Rathauses, im Zimmer E05 und im Internet unter www.ahlen.de. Weitere Auskünfte erteilt Wolfgang Mächling im Rathaus unter Tel. 02382 59200 (maechlingw@stadt.ahlen.de).

Ganz wichtig:

Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfälle und ähnlichen Materialien, genutzt werden.

Als Mindestabstand zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude sind 50 Meter einzuhalten. Sonstige Bauten müssen mindestens 25 Meter entfernt liegen. An öffentliche Verkehrsflächen darf das Feuer nicht näher als 50 Meter heranreichen; für Wirtschaftswege gelten 10 Meter Abstand; zu Wäldern ist ein Abstand von 100 Metern einzuhalten.

Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie z.B. Benzin oder Öl, verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.

Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass nicht durch Rauch oder Funkenflug Personen oder benachbarte Grundstücke gefährdet werden. Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.

Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gründlich gegen Funkenflug mit Erde abzudecken. Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände zu entsorgen.

Der Kommunale Ordnungsdienst wird zwischen Karsamstag und Ostermontag in den Abendstunden stichprobenweise prüfen, ob die Regeln zum Schutz von Mensch und Tier eingehalten werden.

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