BAFöG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Das BAFöG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der man eine Ausbildung ergreifen kann, die den eigenen Neigungen entspricht, auch wenn die Eltern diese finanziell nicht ermöglichen können. Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche oder weiterführende Schule in Deutschland besuchen, könnten ihre Schulzeit mit einer Förderung durch das BAFöG finanzieren. Doch wann genau hat man Anspruch darauf? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, werden am Dienstag kommender Woche (10. März 2020) in der Zeit von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Bundesagentur für Arbeit (Holtwicker Str. 1) in Coesfeld Einzelgespräche angeboten. Die Beratungsgespräche werden von erfahrenen Beschäftigten des Kreises Coesfeld geführt.
Interessierte können dafür einen Termin über das BiZ vereinbaren – unter Telefon 02541 / 919 -125 oder per E-Mail an coesfeld.BiZ(at)arbeitsagentur.de. Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAFöG beziehen. Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen gilt das aber nur ab Klasse 10 – und wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses ausbildungsbedingt notwendig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man den angestrebten Schulabschluss nicht in räumlicher Nähe zum Elternhaus erlangen kann.
Gut zu wissen: Schüler-BAFöG gibt es vom Staat als Zuschuss; es muss also nicht zurückgezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Anspruch zwar mit Beginn der schulischen Ausbildung besteht, BAFöG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden kann; dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Für die Antragstellung reicht das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt 1“ aus; die weiteren Unterlagen können nachgereicht werden. Da die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, kann eine späte Einreichung des Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Antrag auf Ausbildungsförderung bzw. die nachgereichten Unterlagen möglichst vollständig übermittelt werden. Daher sollten insbesondere auch die Hinweise für Belege im Vordruck beachtet werden. Wer Schüler-BAFöG erst nach dem ersten Unterrichtstag verspätet beantragt, kann bares Geld verlieren. Also schnellstmöglich Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung aufnehmen, rät Jörg Eichenhofer als zuständiger Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sich auf den Seiten www.kreis-coesfeld.de (Serviceportal Kreis Coesfeld; Stichwort „BAföG“) oder www.bafög.de.