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SONDER REGELUNG : Bei Erkältung reicht Krankschreibung per Telefon

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Volle Wartezimmer und Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus: Um Ärzte und Patienten zu entlasten, müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung bei Erkältung nicht mehr extra zum Arzt.

Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten den Informationen zufolge für maximal sieben Tage ausstellen, ohne dass Arbeitnehmer dafür in die Praxis kommen müssen.

Auf diese Maßnahme haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag verständigt. Die neue Regel soll ab sofort für vorerst vier Wochen gelten.

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