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Bocholt / Kreis BOR Maßnahmen Wirtschaft – Corona COVID-19

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Aktuelle Informationen der Stadt Bocholt und des Kreises Borken

Stadt Bocholt

https://www.bocholt.de/coronavirus/

Die Stadt Bocholt bietet betroffenen Unternehemn an, die fällige Gewerbesteuer bis zum 30. September 2020 zu stunden.

https://www.bocholt.de/rathaus/nachrichten/artikel/coronavirus-unternehmen-koennen-auf-antrag-zahlungen-zur-gewerbesteuer-verschieben/

BEW Bocholt

Reduzierung des monatlichen Abschlag um bis zu 50% für Einzelhändler und Gastronomen

Kundencenter: 0800 – 954 954 0

Lokale Initiativen

„Händler helfen Händlern“ – eine Gruppe von Händlern für Händler

www.haendler-helfen-haendlern.com

#bocholtwirtschaftverbindet

Unter diesem Social Media Hashtag können sich lokate Unternehmen verbinden

Kreis Borken

https://kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG)

https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/

Vorbereitungsmaßnahmen und wichtige Checklisten für Ihr Unternehmen

IHK Nord Westfalen

https://www.ihk-nordwestfalen.de/coronavirus

Kreishandwerkerschaft Borken

https://www.kh-borken.de/

DEHOGA Bundesverband

http://www.dehoga-corona.de/

Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit)

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

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Quarantäne (LWL)

Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist.

Das Service-Center des LWL berät Sie unter: 0251/591-8218, 8411 oder 8136

Arbeitswelt: Homeoffice

Das BMWi unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Homeoffice

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Unternehmensberatung

100% Förderung von Beratungsleistungen für Unternehmen (KMU), die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf

Infos der IHK Nord Westfalen speziell zu Finanzierungsinstrumenten:

IHK Finanzierungs-Hotline 0251-707 111

Die Finanzierungsexperten beraten Sie zu aktuellen und demnächst kommenden Förderprogrammen (NRW.Bank, Bürgschaftsbank NRW, KfW etc.). Die Hotline ist zudem Samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Die KfW stellt für die Wirtschaft die erste Phase des Hilfspakets ab sofort zur Verfügung:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

NRW.BANK

Der NRW.BANK.Universalkredit

ab sofort temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.

Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.

https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html

Bürgschaftsbank NRW

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

https://www.bb-nrw.de/de/index.html

Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI)

Die Antragstellung ist noch bis zum 31.05.2020 möglich

Zuschüsse:

Bis 9.000€ Einmahlzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten

Bis 15.000€ Einmahlzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Wenn der Vermieter die Miete um 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für weitere Monate eingesetzt werden.

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Finanzielle Unterstützung in der Krise durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Zuschüsse:

Bis 25.000€ Einmahlzahlung für 3 Monate für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten

· Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.

· Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.

· Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-04-Finanzhilfe-Corona.html

Landesregierung NRW

Maßnahmen und Verordnungen

https://www.land.nrw/corona

Aktuelle Informationen des Robert Koch Instituts (RKI)

Übersicht der Fallzahlen und Infektionsschutzmaßnahmen

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html



03.04.2020 12:46

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