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Badegäste und Badbetreiber wollen wissen, was auf sie zukommt. Was gilt für Duschen und Umkleide? Wann ist eine Maske anzulegen?

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Sichere Bäder in NRW durch sichere Regeln für den Infektionsschutz

StGB NRW-Pressemitteilung 20/2020
Düsseldorf, 15.05.2020
StGB NRW-Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister von Bergkamen, fordert Vorgaben des Landes für den Neustart im Badebetrieb – Öffnungstermin notfalls verschieben

“Alle Betreiber von Freibädern und Hallenbädern fragen sich zur Stunde, was sie tun müssen, um beim Neustart des Schwimmbetriebs den Infektionsschutz zu gewährleisten. Hier sind dringend einheitliche Regelungen des Landes erforderlich. Niemand kann an einem Flickenteppich von Einzellösungen interessiert sein.

Badegäste und Badbetreiber wollen wissen, was auf sie zukommt. Was gilt für Duschen und Umkleide? Wann ist eine Maske anzulegen? Wie oft muss desinfiziert werden? Gibt es Vorkehrungen zum Abstandhalten im Wasser? All das sollte klar und verlässlich geregelt sein und im Einklang stehen mit den zum Teil sehr differenzierten Vorgaben für Schulen, Gastronomie oder den Einzelhandel. Das fördert auch Vertrauen.

Städte und Gemeinden wissen, wie wichtig es ist, die Bäder wieder zu öffnen und das Schwimmen insbesondere von Kindern zu fördern. Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass ein geregelter Betrieb unter den Ausnahmebedingungen einer Pandemie möglich ist. In ein Freibad strömen pro Tag leicht mehr als 1000 Menschen. In diesem Sommer müssen wir uns außerdem darauf einstellen, dass noch deutlich mehr Menschen in die Bäder kommen, weil viele ihren Urlaub zuhause verbringen. Darauf sollten wir uns gut vorbereiten und nichts übers Knie brechen.

Aus Sicht der Kommunen ist es klüger, einen durchdachten Hygieneplan für den Bäderbetrieb vorzulegen, als mit einer Vielzahl von hastig erstellten Einzelkonzepten zu starten. Auch eine Verschiebung des vorgesehenen Starttermins am 20. Mai darf kein Tabu sein.”

Nach der Corona-Schutzverordnung ist der Betrieb von Freibädern ab dem 20. Mai 2020 grundsätzlich wieder zulässig. Laut der Pressemitteilung aus der Staatskanzlei vom 9. Mai. 2020 soll ab dem 30. Mai auch der Betrieb in Hallenbädern wieder aufgenommen werden dürfen.

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