Seit dem 28. April 2020, gilt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Auszug:
Rotlicht missachtet 60 Euro Bußgeld
Rotlicht, das bereits länger als eine Sekunde dauerte, Missachtet 100 Euro Bußgeld
Ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung auf dem Fahrrad befördert 5 Euro Bußgeld
Sie benutzten als Radfahrer in vorschriftswidriger Weise ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient 55 Euro Bußgeld
Download *pdf – Bußgeldkatalog für den Radverkehr https://www.verkehrswacht-muenster.de/fileadmin/verkehrswacht/muenster/Fotos_M%C3%BCnster/2020/Bussgeldkatalog_Radverkehr_0105_2020.pdf