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Bußgeldkatalog für den Radverkehr – werden die Änderungen die Sicherheit auf unseren Straßen verbessern?

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Seit dem 28. April 2020, gilt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Auszug:

Rotlicht missachtet 60 Euro Bußgeld

Rotlicht, das bereits länger als eine Sekunde dauerte, Missachtet 100 Euro Bußgeld

Ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung auf dem Fahrrad befördert 5 Euro Bußgeld

Sie benutzten als Radfahrer in vorschriftswidriger Weise ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient 55 Euro Bußgeld

Download *pdf – Bußgeldkatalog für den Radverkehr https://www.verkehrswacht-muenster.de/fileadmin/verkehrswacht/muenster/Fotos_M%C3%BCnster/2020/Bussgeldkatalog_Radverkehr_0105_2020.pdf

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