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Klare Regeln für Hygiene und Infektionsschutz

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Verhaltensempfehlungen für Schulen und Schulträger

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam Leitlinien für den Infektionsschutz an Schulen erarbeitet. Die ausführlichen und detaillierten Hinweise und Verhaltensempfehlungen sollen dafür sorgen, Infektionen zu verhindern. Sie wurden an alle Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen übersandt und sind eine Blaupause für einen sicheren Präsenzunterricht. Für die Förderschulen der Bereiche körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung wird derzeit noch eine weitere Leitlinie erarbeitet.

Mathias Richter, Staatssekretär im Ministerium für Schule und Bildung, zeigte sich erfreut darüber, dass Kommunen und Land auf der Grundlage einer gemeinsamen Position zum Infektionsschutz vorangehen und erklärte: “Die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an unseren Schulen ist ein wichtiger Schritt zurück auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität. Jetzt kommt es darauf an, dass jeder für sich selbst und andere Verantwortung übernimmt. Gleichzeitig setzen das Land und die kommunalen Spitzenverbände einen festen Rahmen und Regeln für Hygiene und zur Einhaltung des Infektionsschutzes in Schulen. Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen, die Land und Kommunen gemeinsam erarbeitet haben, sind ein Durchbruch in einem gemeinsamen Verständnis, wie der Schulbetrieb in den nächsten Wochen aussehen wird und unter welchen Bedingungen Schulen künftig arbeiten. Die Schulen wissen nun, was sie unternehmen können und müssen, um Infektionen zu verhindern und damit alle am Schulleben Beteiligten zu schützen.”

Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy (Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund) betonten die große Herausforderung, der sich alle Beteiligten stellen, um den Schulbetrieb wieder aufzunehmen. “Es geht darum, die Hygiene und den Infektionsschutz an den Schulen sicherzustellen. Mit den Leitlinien ist es gelungen, eine einheitliche, praktikable, aber dennoch medizinisch fundierte Strategie vorzulegen. Die Schulträger haben sich dafür eingesetzt, die zahlreichen Verhaltensempfehlungen zu harmonisieren und zu bündeln. Wenn alle dazu beitragen – die Schulträger, indem sie die nötigen Rahmenbedingungen bereitstellen, die Schulen durch ein verantwortungsvolles und diszipliniertes Handeln sowie insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler – dann sind die Schulen vergleichsweise sichere Orte.”

Die “Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19” enthalten genaue Hinweise für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und alle weiteren Professionen, die an den Schulen tätig sind. Inhaltlich geht es beispielsweise um Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen oder auch das gründliche und regelmäßige Waschen der Hände. Das Papier beschreibt außerdem, welche Aufgaben im Einzelnen die Schulleitungen und Schulträger übernehmen.

Die Hinweise wurden vom Städtetag NRW, vom Landkreistag NRW, vom Städte- und Gemeindebund und dem Ministerium für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW erarbeitet. Zusätzlich ist die wissenschaftliche Expertise eingebunden worden, um die Validität der Empfehlungen zu bestätigen.

Die Hinweise verstehen sich als Zusammenfassung, Ergänzung und zugleich praktische Auslegungshinweise zu den Empfehlungen, die auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet und bereits in verschiedenen Schulmails und weiteren Rundschreiben der entsprechenden Stellen enthalten sind.Anlagen

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