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#Ahlen Notbetreuung in Schulen und Kitas

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Für Kinder, die in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen betreut werden, die von der regional verfügten Schließung zwischen dem 25. und 30. Juni betroffen sind, wird in eingeschränktem Maße eine Notbetreuung eingerichtet.

Darüber ist die Stadt Ahlen vom Kreis Warendorf unterrichtet worden. Die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen

– Kinder von systemrelevant beschäftigten Eltern (ein Elternteil reicht),
– Kinder von Alleinerziehenden,
– Kinder mit Hintergrund der Kindeswohlgefährdung,
– Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder.

Neue Bescheinigungen der Arbeitgeber, die die Beschäftigung in wichtigen Infrastrukturen belegen, brauchen nicht vorgelegt zu werden. Keine Notbetreuung wird angeboten für Kinder, deren Eltern Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) beziehen. Weitere Auskünfte erteilt im Jugendamt der Stadt Ahlen André Deppe unter Tel. 02382 59708 (deppea@stadt.ahlen.de).

Das Schulamt des Kreises Warendorf hat unterdessen die Schulleitungen über die Notbetreuungssituation unterrichtet. Demnach findet am 25. und 26. Juni (Donnerstag u. Freitag) eine Notbetreuung wie in der zuletzt praktizierten Konstellation durch Lehrkräfte und OGS-Träger in den Klassen 1 bis 6 statt.

Die Verfügung im Wortlaut

Quelle: Stadt Ahlen

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