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Kitas der Stadt Ahaus öffnen ab kommenden Montag wieder

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Vom kommenden Montag an (8. Juni) dürfen wieder alle Kinder in die Kindertagesstätten der Stadt Ahaus kommen. Der Umfang der Betreuung ist allerdings zunächst noch etwas eingeschränkt: Um jeweils zehn Stunden reduziert sich der wöchentliche Betreuungsumfang. Das heißt, statt 45, 35 oder 25 Stunden werden die Kinder entsprechend 35, 25 oder 15 Stunden betreut. Betreuungswünsche der Eltern können somit noch nicht in allen Fällen vollumfänglich erfüllt werden.

Diese Regelung gilt auch für Kinder, die aktuell bereits in der Notbetreuung oder als angehendes Schulkind weitergehend betreut werden konnten. Damit entfallen alle bisherigen Sonderregelungen.

Nach der Begründung des Landes NRW ist die Kürzung des Betreuungsumfangs erforderlich, da Teile des Kita-Personals aus gesundheitlichen Gründen – unter Beachtung der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts – nicht beschäftigt werden dürfen und gleichzeitig ein höherer Arbeitsaufwand durch die besonderen Hygieneauflagen entsteht.

Beigeordneter Werner Leuker: „Ich weiß, dass die Eltern in den vergangenen Wochen sehr viel für die Betreuung ihrer Kinder leisten mussten. Dies war insbesondere für Alleinerziehende und berufstätige Eltern oft mehr als schwierig und ging an die Grenze des Machbaren. Ich möchte mich daher ausdrücklich hierfür bedanken. Der Übergang in die jetzt neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung und nicht alles wird sofort reibungslos verlaufen. Daher ist die Bereitschaft zu Zugeständnissen auf allen Seiten notwendig.“ Die Stadt Ahaus hat inzwischen in einem Elternbrief ausführlich über die Änderungen, die ab kommenden Montag wirksam werden, informiert. Annette Menker vom Fachbereich Jugend: „Wir sind verpflichtet, die Vorgaben und Regeln zum Schutz der Kinder und auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzusetzen. Aufgrund des noch nicht vollumfänglichen Betreuungsangebotes haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände darauf geeinigt, für die Monate Juni und Juli jeweils nur die Hälfte des Elternbeitrages zu erheben. Deshalb wird das Jugendamt im Juni keinen und im Juli dann einen vollen Elternbeitrag erheben.“

Quelle: Stadt Ahaus

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