Vorbereitung eines verantwortungsvollen Regelbetriebs im Schuljahr 2020/21
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen zum Schuljahr 2020/21 in einen Regelbetrieb zurückkehren. Das Ministerium für Schule und Bildung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, um den besonderen Herausforderungen angesichts der Coronavirus-Pandemie gerecht zu werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen zum Schuljahr 2020/21 in einen Regelbetrieb zurückkehren. Das Ministerium für Schule und Bildung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, um den besonderen Herausforderungen angesichts der Coronavirus-Pandemie gerecht zu werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir wollen unseren Schülerinnen und Schülern eine neue schulische Normalität ermöglichen. Die Coronavirus-Pandemie ist noch da. Darauf müssen wir die Schulen bestmöglich vorbereiten. Wir werden alles dafür tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen eine möglichst unbeschwerte Schulzeit erleben und beste Bildung erfahren. Mein Ziel als Schul- und Bildungsministerin war, ist und bleibt, nach den Sommerferien zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler überzugehen, sofern die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt. Zugleich treffen wir alle organisatorischen und pädagogischen Vorkehrungen dafür, dass die Schulen möglichst regulär arbeiten und Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler nötigenfalls auch aus der Distanz unterrichten können.“
Für das Schuljahr 2020/21 gilt der Grundsatz, dass der Präsenzunterricht an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schülern den Regelfall darstellt. Die hierfür notwendige regelmäßige Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.
Sollte an einzelnen Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes phasenweise kein Präsenzunterricht möglich sein, findet Unterricht auf Distanz statt. Das Ministerium für Schule und Bildung schafft kurzfristig die hierfür nötigen rechtlichen Regelungen und gibt den Schulen entsprechende schulfachliche und didaktisch-pädagogische Leitlinien an die Hand. Überdies werden die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Lehrkräfte einen angemessenen Unterricht auf Distanz erteilen und alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können.
„Mit ihren vielfältigen Möglichkeiten für guten Unterricht spielt die Digitalisierung für die Bildungsgerechtigkeit und Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle. Unsere Lehrkräfte haben das in den vergangenen Wochen mit einer kreativen Unterrichtsgestaltung bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt und wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen wollen wir für die Zukunft dauerhaft nutzbar machen. So sind wir zum Beginn des kommenden Schuljahres auf viele Eventualitäten vorbereitet“, so Ministerin Gebauer.
Zur Sicherstellung des Regelbetriebes zum Schuljahresbeginn 2020/21 werden zudem umfangreiche dienstrechtliche und schulorganisatorische Maßnahmen geprüft und in die Wege geleitet. Dazu gehören unter anderem weitergehende Möglichkeiten für die Schulen – abhängig von den jeweiligen konkreten Erfordernissen vor Ort – Lehrkräftebedarfe befristet auszuschreiben. Im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9) an den Gymnasien soll zudem der vorhandene Einstellungskorridor genutzt werden, um zusätzliche Stellen bereits zum kommenden Schuljahr teilweise zu besetzen. Bewerberinnen und Bewerber sollen dann mit ihrer Einstellung an der Zielschule zunächst für eine gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen.
Schulministerin Gebauer: „Meine Aufgabe als Schul- und Bildungsministerin ist zum einen, die Schulen bestmöglich auf das anstehende Schuljahr vorzubereiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Lehrkräfte trotz der äußeren Umstände guten Unterricht machen können. Zum anderen bleibt es mir besonders wichtig, dass unseren Schülerinnen und Schülern durch die Coronavirus-Pandemie keine Nachteile für ihre weiteren Bildungs- und Lebenswege entstehen. Deshalb werden wir auch im kommenden Schuljahr dafür Sorge tragen, dass Prüfungen und Abschlüsse gesichert sind. Dabei greifen wir auf die positiven Erfahrungen zurück, die wir in den vergangenen Wochen mit dem Prüfungsgeschehen gemacht haben.“
Die Abiturprüfungen 2021 werden um neun Unterrichtstage nach den Osterferien 2021 verschoben und beginnen erst am Freitag, dem 23. April 2021. Trotz dieser Verschiebung finden die Klausuren in Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik unverändert an den langfristig bundesweit festgelegten Terminen statt, so dass auch in Nordrhein-Westfalen eine Teilnahme an den Abituraufgaben des in diesen Fächern etablierten Aufgabenpools erhalten bleibt. Dazu werden fachspezifische Maßnahmen zur Gestaltung der Prüfungsaufgaben und zu einer erweiterten Aufgabenauswahl ergriffen, die in geeigneten Fächern eine auf das Unterrichtsgeschehen in der einzelnen Schule abgestimmte Auswahl von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Auch die Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10, des dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) werden verschoben, um mehr Unterrichtszeit zu gewinnen. Unter Berücksichtigung der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Umstände sind für diese Abschlussprüfungen landeseinheitlich zentral gestellte Prüfungen vorgesehen.
Weitere Informationen auch in der SchulMail vom 23. Juni 2020:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/index.html
Quelle: Land NRW