Ibbenbüren. Das Parken auf durch die Stadt bewirtschafteten Parkflächen der innerstädtischen Zonen 1 und 2 ist ab sofort und bis zum 31. Oktober im Rahmen der jeweiligen Höchstparkdauer von einer Stunde (Zone 1) beziehungsweise zwei Stunden (Zone 2) kostenfrei. Es greift hierbei die Parkscheibenregelung.
Diese Regelung gilt auch für Handyparker. Statt ihre App zu nutzen, können auch sie auf die Parkscheibe zurückgreifen.
Parkende können ganz einfach ausmachen, ob der gewünschte Parkplatz unter die Regelung fällt: „Die Parkautomaten verzeichnen die jeweilige Höchstparkdauer – einfach kurz nachschauen, ob diese bei einer oder zwei Stunden liegt. Dann geht man sicher“, empfiehlt Brigitte Janz, der als Geschäftsbereichsleiterin und Mitglied des städtischen Verwaltungsvorstandes unter anderem auch der Fachdienst Recht und Ordnung untersteht.
Die zeitweilige Neuregelung für das Parken ist eine Maßnahme zur Unterstützung der Innenstadt angesichts der Corona-Folgen. Insbesondere die Situation von Einzelhändlern und Gastronomen hatte zuletzt in seiner Sitzung Mitte Juni der Rat der Stadt Ibbenbüren in den Blick genommen – und hierzu die Regelung beschlossen.