Ministerium veröffentlicht ersten „Teilhabebericht NRW“ zu Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und kündigt neuen Inklusions-Aktionsplan an
Das Sozialministerium hat den ersten „Teilhabebericht NRW“ veröffentlicht. Darin werden erstmals alle verfügbaren Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen gebündelt dargestellt.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Das Sozialministerium hat den ersten „Teilhabebericht NRW“ veröffentlicht. Darin werden erstmals alle verfügbaren Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen gebündelt dargestellt. Der Bericht bereitet auf über 300 Seiten acht Lebensbereiche statistisch auf, darunter die Teilhabe an Arbeit, Bildung und Ausbildung sowie Freizeitverhalten, politische Partizipation und Wohnsituation. Er soll den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen dokumentieren und Grundlage der weiteren Gestaltung der Inklusionspolitik sein.
Laut Bericht leben in Nordrhein-Westfalen 3,67 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen (Behinderungen und chronischen Erkrankungen). Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Etwa zwei Millionen Menschen haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Wir wollen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihr Leben selbstbestimmt und ohne Bevormundung gestalten können. Sie sollen Chancen auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen haben. Der Teilhabebericht bietet eine Datenbasis dafür, die Inklusionspolitik in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen.“
Der Teilhabebericht beleuchtet die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen in vielen Facetten. Minister Laumann: „Wie zu erwarten, zeigt der Bericht Licht und Schatten. An vielen Stellen gelingt Inklusion, an anderen müssen wir unsere Anstrengungen ausbauen.“
Das Nebeneinander von Problemen und Erfolgen zeigt sich unter anderem bei der Teilhabe an Arbeit. Laut Teilhabebericht gehen Menschen mit Beeinträchtigungen zu deutlich geringeren Anteilen (51 Prozent) als Menschen ohne Beeinträchtigungen (77 Prozent) einer Erwerbstätigkeit nach. Die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist aber von 2010 bis 2016 um 23 Prozent gestiegen. Auch die Zahl der Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt Seite an Seite arbeiten, hat seit dem Jahr 2011 um über 50 Prozent zugenommen (2011: 202 Betriebe; 2018: 304 Betriebe), die Zahl der dort beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderungen sogar um 62 Prozent.
Minister Laumann wünscht sich eine breite Debatte über den Teilhabebericht: „Wir müssen auf Basis des Berichts diskutieren, wie wir mehr Inklusion erreichen können. Dazu sind alle politischen Kräfte und insbesondere Verbände und Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen eingeladen. In Nordrhein-Westfalen ziehen wir bei der Inklusionspolitik in vielen Bereichen an einem Strang. Diese gute Tradition sollten wir fortsetzen.“
Laumann kündigte an, die Landesregierung werde den Aktionsplan „NRW inklusiv“ auf Basis des Teilhabeberichts fortschreiben. Dazu sollen die Ressorts in den kommenden Monaten den Bericht auswerten. Das Sozialministerium wird die Beiträge der Ressorts bündeln und ihre Aktivitäten vernetzen. In den Prozess sollen der Inklusionsbeirat und die Landesbehindertenbeauftragte eingebunden werden. Der Aktionsplan soll im kommenden Jahr stehen.
Hintergrund: Der Teilhabebericht NRW
Der „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“ wurde im Auftrag des Sozialministeriums vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Köln in Kooperation mit der Universität Bielefeld erstellt.
Der Bericht ist dreigeteilt. Teil A enthält methodische Ausführungen. Teil B ordnet die Daten zur Teilhabe acht Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen zu: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit und materielle Lebenssituation, Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität, Gesundheit und Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und Schutz der Person, Freizeit, Kultur und Sport, politische und zivilgesellschaftliche Partizipation. Im Teil C werden von den Ressorts der Landesregierung 90 Aktivitäten zu den Teilhabebereichen aufgelistet.
Der Bericht basiert auf einer Regelung im Inklusionsgrundsätzegesetz (§ 12). Demnach muss die Landesregierung dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten.
Der Teilhabebericht NRW ist als vollständig barrierefreies PDF-Dokument über die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter der Adresse https://www.mags.nrw/Teilhabebericht_NRW verfügbar.
Quelle: Land NRW