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Anmeldung zu den Kitas in Ahlen

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Ab sofort können Eltern in Ahlen, die ihr Kind ab dem 01.08.2021 in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen möchten, die Anmeldung in den Ahlener Kindertageseinrichtungen vornehmen. Bis zum 13. November ist die Anmeldung ist zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Dabei ist die kompetente Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert.

Eltern, deren Kinder bereits eine Tageseinrichtung besuchen, müssen den Betreuungsbedarf für das Kindergartenjahr 2021/2022 der Einrichtung mitteilen. Ausgewählt werden können Buchungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden pro Woche. Die 45-Stunden-Buchung ist berufstätigen Eltern vorbehalten (Berufstätigkeit beider Elternteile, bei Alleinerziehenden des sorgeberechtigten Elternteils). Die Berufstätigkeit ist nachzuweisen.

Die Tageseinrichtungen haben jeweils eigene Kriterien zur Aufnahme von Kindern (Geschwisterregelungen, Alter, Wohnort etc.). Auf die Auswahl der Kinder hat die Stadt Ahlen keinen Einfluss. Schriftliche Zusagen für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden von den Einrichtungen ab dem 20. November verschickt. Die Kindergärten schicken in der Regel keine Absagen. Wer bis Mitte Januar keine Nachricht von der Einrichtung bekommen hat, muss davon ausgehen, in diesem Kindergarten keinen Platz zu erhalten. In diesen Fällen kann der Rechtsanspruch beim Fachbereich Jugend, Soziales und Integration geltend gemacht werden (Ansprechpartner: André Deppe, Tel.: 02382 59708, Mail: DeppeA@stadt.ahlen.de).

Hinweis:
Die Stadt weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen voneinander abweichen. Mit den Einrichtungen Villa Regine und Roncallihaus gibt es zwei Tageseinrichtungen mit ausgedehnteren Öffnungszeiten. Weiterhin werden ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 auch die Einrichtungen St. Elisabeth, St. Josef und Ostwall ihre Öffnungszeiten ausweiten und bereits um 7 Uhr öffnen, um Eltern die Berufstätigkeit zu erleichtern.

Über die Höhe der ab 01.08.2021 zu leistenden Elternbeiträge informiert der Aufnahmebogen. Zudem kann die jeweils gültige Satzung auf der Internetseite der Stadt Ahlen eingesehen werden. Die Elternbeitragstabelle steht unter dem Vorbehalt von möglichen Veränderungen auf Grund entsprechender Beschlüsse des Rates der Stadt Ahlen.

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