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Familienpass für den Kreis Borken

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14 von 17 Städten und Gemeinden im Kreis Borken machen bereits mit

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Bereits seit über zwei Jahren verfolgt eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken ein Ziel, das in Nordrhein-Westfalen bisher kaum umgesetzt wurde: Es soll einen kreisweiten Familienpass für alle Städte und Gemeinden des Kreises Borken geben! Bisher gilt der Familienpass immer nur in den einzelnen Kommunen oder allenfalls noch in Nachbarkommunen. Teilweise gibt es den Familienpass erst ab drei Kindern und die Situation von Alleinerziehenden findet oftmals keine Berücksichtigung.

Der neue kreisweite Familienpass gilt demgegenüber in allen teilnehmenden Kommunen, also profitiert z. B. auch jemand aus Stadtlohn von den Vergünstigen im Borkener Schwimmbad. Neu wird auch sein, dass die Rahmenbedingungen für die Inhaber eines Familienpasses nun einheitlich geregelt werden. Familien und Alleinerziehende mit einem Kind kommen demnächst in allen teilnehmenden Kommunen in den Genuss der Vergünstigungen.

Die Projektgruppe unter Leitung der Gemeinde Heiden hatte sich zum Ziel gesetzt, den kreisweiten Familienpass umzusetzen, wenn mind. 75 % der Kommunen im Kreis Borken mitmachen. Diese Hürde ist jetzt genommen, denn in den letzten Monaten wurde das Thema auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft in fast allen Räten der Kreiskommunen diskutiert und beschlossen: Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Heek, Heiden, Legden, Raesfeld, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden sind deshalb von Anfang an dabei.

Bürgermeister Dr. Christoph Holtwisch, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft: “Der Kreis Borken kann sich nun noch familienfreundlicher zeigen. Wir machen ganz konkret etwas für Familien mit Kindern und lassen uns das auch etwas kosten. Der kreisweite Familienpass ist hier in der Region ein absolutes Alleinstellungsmerkmal.”

Wie hoch die Vergünstigung im Einzelfall ausfällt, muss nun teilweise noch abgestimmt werden, zumal z. B. bei den Volkshochschulen und Musikschulen oft mehrere Kommunen in einem Zweckverband die Verantwortung für Einrichtungen tragen. Wichtig ist allerdings, dass die teilnehmenden Kommunen – auch, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten – auf eine Verrechnung der Einnahmeausfälle durch die Vergünstigung untereinander verzichten. Die Projektgruppe wird sich deshalb in den nächsten Monaten weiter intensiv mit den Details beschäftigen, so bspw. auch mit der Frage einer einheitlichen Chipkarte o. Ä. als Ausweisdokument für den Familienpass.

Bürgermeister Andreas Grotendorst, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft: “Das ist ein sehr gutes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit, das für Familien einen echten Vorteil bringt.”

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