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Schulen und Kitas im Regelbetrieb: Kreis Steinfurt klärt auf

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Bis Dienstag per facebook Einzelfragen stellen

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Interview mit Gesundheitsdezernent Tilman Fuchs und Stabsstelle Corona-Leiter Dr. Karlheinz Fuchs

Kreis Steinfurt. Der Unterricht in den Schulen des Kreises Steinfurt läuft wieder und auch die Kindertageseinrichtungen sind wieder im sogenannten Regelbetrieb. Doch die Vor-Corona-Normalität ist noch weit entfernt und so erreichen den Krisenstab des Kreises Steinfurt viele besorgte Anrufe und Emails von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern. Deshalb möchten der Sozial- und Bildungsdezernent des Kreises Steinfurt, Tilman Fuchs, und Dr. Karlheinz Fuchs, Leiter der Stabsstelle Corona, in einem Interview für mehr Klarheit sorgen:

Die Schulen und Kitas waren monatelang im Notbetrieb, jetzt werden bei einem positiv getesteten Fall nur selten die Schulen geschlossen: Welche Maßnahmen werden unter welchen Voraussetzungen vom Kreis Steinfurt angeordnet? Und gibt es dabei Unterschiede zwischen Schulen und Kitas?

Dr. Karlheinz Fuchs: Wenn der Krisenstab von einem positiven Fall erfährt, ist es unsere Aufgabe, die Kontakte ausfindig zu machen, um sie – wenn notwendig – in Quarantäne schicken zu können und damit Infektionsketten zu unterbrechen. Wenn Kontakt zu Schulen oder zu Kindertageseinrichtungen bestand, ob als Lehrkraft, Erzieherin oder Erzieher oder als Schul- oder Kita-Kind, schauen wir uns jeden Einzelfall genau an, um entscheiden zu können, wer in Quarantäne muss. Entscheidend sind dabei die Schutzmaßnahmen, also ob zum Beispiel Masken getragen wurden, wie groß die Räume sind, wie gelüftet wurde, ob gesungen oder Sport getrieben wurde. Wir lassen uns einen Sitzplan geben und erstellen aus all diesen Informationen eine individuelle Gefährdungsanalyse.

Tilman Fuchs: Da in Kitas die Kinder in engerem Kontakt zueinander und auch zu den Betreuungspersonen stehen, wirken hier unsere Maßnahmen etwas intensiver. Das hat aber den Grund, dass wir die Rahmenbedingungen sehr genau bewerten.

Unser Ziel ist, Bildung in einem möglichst großen und gleichzeitig gesundheitlich vertretbaren Rahmen möglich zu machen. Deshalb leiten wir individuell der jeweiligen Situation angepasste Maßnahmen ein. Damit diese einen möglichst kleinen Personenkreis treffen, begrüßen wir es auch sehr, wenn in den weiterführenden Schulen freiwillig Masken getragen werden. Uns ist dabei bewusst, dass die Lehr- und Betreuungskräfte vor einer großen Herausforderung stehen. Ihre Arbeit unterstützen wir so umfangreich, wie es uns möglich ist.

Viele Eltern empfinden es als widersprüchlich, dass in den Schulen umfangreiche Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, in den Schulbussen dann aber Jahrgänge gemischt und nah beieinanderstehen. Kann das nicht umsichtiger geregelt werden?

Tilman Fuchs: Ja, das ist tatsächlich ein schwieriges Thema. Leider sind aber die Fahrzeug- und auch die Personalressourcen der Fahrerinnen und Fahrer endlich, so dass hier nicht so einfach Abhilfe zu schaffen ist. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen haben wir hier bereits Dinge umgesetzt. Auch hier können wir nur empfehlen: durchgängig Maske tragen und da wo möglich entweder mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, oder aber eben auch zu schauen, ob es vielleicht nicht ganz so besetzte Busse gibt. Wir hören häufiger, dass ein Bus von dreien zum Beispiel sehr voll ist, die anderen aber weniger. Eine befriedigende Lösung gibt es hier aber leider nicht.

Nehmen wir mal an, zwei Geschwister besuchen eine Schule und eine Kita. Das Schulkind kommt in Quarantäne, weil es in der Einrichtung Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatte. Darf das andere Kind die Kita besuchen?

Dr. Karlheinz Fuchs: Ja. Sobald aber das Schulkind Symptome entwickelt, wird es getestet. Sollte es positiv sein, ist das Geschwisterkind dadurch Kontaktperson 1. Grades und muss dann selbst in Quarantäne.

Wenn ein Kind als Kontaktperson 1. Grades unter Quarantäne gestellt wird, führt das Gesundheitsamt am Tag nach Ermittlung des Kontaktfalles und am sechsten Tag nach dem letzten Kontakt zur SARS-CoV-2 positiven Person einen Abstrich durch. Muss das Kind in Quarantäne bleiben, auch wenn beide Abstriche negativ ausfallen?

Dr. Karlheinz Fuchs: Ja, da die Inkubationszeit bis zu 14 Tage beträgt, das heißt, die Abstriche können negativ sein, aber die Infektion entwickelt sich erst einige Tage später. Das verwirrt viele, weil die Reise-Rückkehrenden bisher nicht 14 Tage in Quarantäne müssen und ein negativer Test reichte. Das hat damit zu tun, dass diese ein potentielles Risiko haben, Kontakt zu einer infizierten Person gehabt zu haben. In unserem Fall jetzt ist das Risiko ja real, da es ja den Kontakt nachweislich gegeben hat.

Viele, vor allem jüngere Kinder, sind im Herbst und im Winter oft erkältet. Wenn die Kleinen fiebern – das war auch vor Corona so – stellt sich gar nicht die Frage, ob sie in die Schule oder in die Kita gehen können. Aber was ist, wenn das Kind nur einen Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten hat?

Dr. Karlheinz Fuchs: Bei einem Schnupfen ohne andere Symptome bleiben Kinder 24 Stunden zu Hause. Stellen sich keine anderen Symptome ein, können sie wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Halsschmerzen, Husten, Fieber sind ärztlich abzuklären und eventuell nach Einschätzung des Arztes zu testen.

Die Schulen und Kitas sind dann in der kalten Jahreszeit vermutlich relativ leer, das heißt, dass viele Eltern ihren Nachwuchs zu Hause betreuen müssen. Die Zahl der Kinderkrankentage wird jetzt erhöht: pro Elternteil von zehn auf 15 pro Jahr, für Alleinerziehende von 20 auf 30. Doch wird das reichen? Welche Möglichkeiten haben Eltern sonst noch, dieser Situation gerecht zu werden?

Dr. Karlheinz Fuchs: Diese Situation ist für alle schwierig, dennoch sind wir gezwungen, uns an das Leben mit Corona, an eine neue Normalität zu gewöhnen.

Tilman Fuchs: Ja, in der Regel sind wir alle angehalten, unserer elterlichen Sorge nachzukommen. Aber auch die Arbeitgeber sind nach wie vor aufgerufen, beispielsweise durch Homeoffice weiterhin Möglichkeiten zu schaffen, Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Allgemein gilt aber, dass wir mit unserem Konzept, bei einem Corona-Fall eben nicht ganze Schulen oder Klassen zu schließen, sondern ganz kleinteilig zu schauen, wer wirklich aufgrund engen Kontakts in Quarantäne muss, im Blick haben, möglichst wenige Eltern zu belasten. Das Gleiche ist ja auch der Hintergrund für die Regelung, dass Kinder bei Schnupfen 24 Stunden zu Hause bleiben müssen und dann wieder in die Einrichtung dürfen: ein oder zwei Tage lassen sich eher überbrücken als eine ganze Woche.

Der Kreis Steinfurt bietet bis einschließlich Dienstag, 8. September, über seinen facebook-Account an, öffentlich unter den Beitrag zu diesem Interview Einzelfragen zur Situation und zu Regelungen in Schulen und Kitas zu stellen (keine persönlichen Nachrichten). Die Fragen werden anschließend gebündelt und vom Krisenstab beantwortet. Diese Antworten werden auf facebook veröffentlicht.

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