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Umstieg vom Bus aufs Fahrrad zahlt sich aus

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Fahrschüler können Schulwegjahreskarte noch bis zum 10.09. eintauschen und Fahrradpauschale geltend machen

Schulkinder, die die Entfernungsvoraussetzungen der Schülerfahrtkostenverordnung erfüllen (siehe Erläuterungen) und deshalb Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderung haben, erhalten von der Stadt zu Beginn des Schuljahres eine Schulwegjahreskarte, mit der sie Schulbusse und Bahnen nutzen können.

„Alle, die aufgrund ungünstiger Verkehrsverbindungen oder auch aus anderen Gründen die Schulwegjahreskarte nicht regelmäßig nutzen, können anstelle der Fahrkarte eine Fahrradpauschale beantragen“, informiert Fachbereichsleiterin Dorothee Heitz. Wer also die Busfahrkarten nicht nutzt, kann die Jahreskarte noch bis zum 10. September zurückgeben. Interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich dazu im Schulsekretariat.

Die Fahrradpauschale beträgt pro Schuljahr im Bereich des Ortslinienverkehrs Coesfeld 120,00 Euro und für Schülerinnen und Schüler, die aus den Nachbargemeinden zur Schule nach Coesfeld kommen 240,00 Euro. „Die Pauschale wird auch anteilig gewährt, wenn der Verzicht auf die Schulwegjahreskarte für mindestens sechs Monate (Ferienmonate nicht mitgerechnet) erfolgt“, sagt Dorothee Heitz. Sie kündigt an, dass die Pauschale nachträglich, also am Ende des neuen Schuljahres, ausgezahlt wird.

Die Stadt Coesfeld rechnet damit, dass im neuen Schuljahr 2021/22 rund 1500 Schulkinder mit Bus oder Zug zu den städtischen Schulen fahren werden. Sie wird deshalb Schulwegjahreskarten oder Fahrradpauschalen im Wert von etwa1,1 Mio. EURO verteilen.

Auskunft gibt auch Janina Pöpping, Tel. (02541) 939-2317 im städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Bildung und Freizeit.

Erläuterungen im Extrafeld:

Entfernungsvoraussetzungen:

Schüler, die die Entfernungsvoraussetzungen gemäß (§ 5 SchfkVO) erfüllen und die nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrtkostenverordnung erfüllen:

Primarstufe (Grundschule):

mehr als 2,0 km

Haupt-, Realschule und Gymnasium:

Kl. 5 – 10 (bzw. bei Gymnasien 5 – EF): mehr als 3,5 km

Gymnasium, Jahrgang 11 u. 12 bzw. Q1 u. Q2:      

mehr als 5,0 km

erhalten zu Beginn des Schuljahres eine Schulwegjahreskarte.

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