Rund 430 Kinder werden in Ahaus zum Schuljahr 2021/22 schulpflichtig. Jetzt ist das Anmeldeverfahren dafür angelaufen. Es geht um die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren sind. Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten verpflichtet, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Hierüber erhalten sie von der Stadtverwaltung ein entsprechendes Aufforderungsschreiben und die notwendigen Anmeldeunterlagen.
Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren sind, können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden. Antragsunterlagen für diese Kinder sind in den Schulbüros erhältlich. Auf Wunsch beraten die Kindertagesstätten beim Ausfüllen der Anmeldeformulare. Die ausgefüllten Vordrucke müssen bis spätestens Freitag, 18. September 2020, in der Kindertagesstätte oder direkt in der jeweiligen Grundschule abgegeben werden.
Eltern sind in der Wahl der Grundschule für ihr Kind frei. Dabei hat jedes Kind zunächst Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität. Dies ist im Regelfall die jeweilige Stadt- oder Ortsteilschule. Schülerfahrkosten werden nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule erstattet.
Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein tiefer Einschnitt im Leben der Kinder und Eltern und erfordert ein gutes Miteinander aller Beteiligten. Hierzu finden am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in den städtischen Grundschulen Informationsabende statt unter dem Motto „Erfolgreich starten! – Wie der Anschluss von der Kita zur Grundschule gelingt“. Lehrkräfte und Erzieherinnen erläutern gemeinsam, welche Voraussetzungen ein Kind zur Bewältigung des Schulalltages benötigt und stellen weitere Stationen im letzten Kindergartenjahr wie zum Beispiel die Schulanmeldung, Schulparcours, Schuluntersuchung, Infoabende und so weiter vor.
Nach Rückgabe der Anmeldeunterlagen benachrichtigt die Grundschule die Eltern über den konkreten Anmeldetermin in der Woche vom 2. bis 6. November 2020. Zu diesem Termin soll auch das schulpflichtige Kind mitkommen.