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Havixbeck Möglichkeit des Verbrennens von Ast- und Strauchwerk bis 04.04.2020

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Aufgrund einer seit vielen Jahren bestehenden Regelung, der sogenannten „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Gemeinde Havixbeck“ war es bisher möglich, pflanzliche Abfälle von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die im Rahmen der Pflege von zum Beispiel Hecken, Wallhecken und Bäumen angefallen waren, in der Zeit von jeweils dem 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres zu verbrennen. In den vergangenen Monaten war es allerdings aufgrund der lange andauernden, extrem feuchten Witterungsbedingungen kaum möglich, ein sogenanntes „Nutzfeuer“ zu entzünden. Um daraus resultierende wirtschaftliche Schäden für Landwirte und andere Grundstückseigentümer zu vermeiden, wird daher in diesem Jahr der Zeitraum, im dem das Abbrennen zulässig ist, bis zum 04.04.2020 verlängert.

Dies gibt auch denjenigen Havixbeckern, die ihren Heckenschnitt etc. aus Brauchtumsgründen für ein Osterfeuer gesammelt hatten, die Gelegenheit, das Feuer früher als ursprünglich geplant zu entzünden. Denn aufgrund des „Kontaktverbots“ als Maßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, können auch die traditionellen Osterfeuer, zu denen in der Regel mehrere Personen zusammenkommen, nicht stattfinden.
Informationen zu Sicherheitsvorschriften beim Abbrennen von Feuern, wie zum Beispiel zu Mindestabständen, finden Sie hier.

Das aktuelle Amtsblatt mit der entsprechenden Änderung der Allgemeinverfügung können Sie hier lesen.

Die Gemeindeverwaltung bittet darum, alle geplanten Feuer kurzfristig dort anzumelden: Per Email an koddebusch@gemeinde.havixbeck.de oder telefonisch unter 02507/33-138. 

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